Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, den Webauftritt des Leibniz-Zentrums für Marine Tropenforschung (ZMT) barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für www.leibniz-zmt.de
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die folgenden Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
1. Barriere: Texte in Grafiken
a. Beschreibung
Auf der Startseite und einigen Seiten der Webseite sind Grafiken als Bilder eingesetzt wie z.B. der Button zum Abonnieren des Newsletters
b. Maßnahmen
Der Newsletter und das entsprechende Formular zum Abonnieren des Newsletters lassen sich auch über das Menü der Webseite erreichen.
2. Barriere Formulare
a. Beschreibung
Nicht alle auf der Webseite zugänglichen Formulare sind barrierefrei.
b. Maßnahmen
Bei der Erstellung neuer Formulare wird auf die barrierefreie Gestaltung geachtet.
3. Barriere: fehlende Labels
a. Beschreibung
Einige Felder/Funktionen sind nicht gelabelt, wie bspw. das Suchformular auf der Startseite. (Prüfen)
b. Maßnahmen
Wo möglich sollen diese Stellen nachträglich gelabelt werden.
4. Barriere: PDF
a. Beschreibung
PDFs auf der Website sind nicht barrierefrei.
b. Massnahmen
Bei der Erstellung neuer PDFs wird auf die barrierefreie Gestaltung geachtet. Davon ausgenommen können Dokumente und PDF-Dateien sein, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt wurden und ein Zusatzangebot darstellen oder deren Inhalt auch als HTML-Alternative zur Verfügung steht wie bspw. die PDF-Flyer zu Forschungsprojekten, Informationsflyer über das ZMT u.ä.
5. Barriere: fehlende Alternativtexte
a. Beschreibung
Bei manchen visuellen Elementen fehlt ein entsprechender Alternativtext.
b. Maßnahmen
Künftig wird immer ein Alternativtext bei jedem visuellen Element eingetragen.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):
1. Teilbereich: Texte
a. Beschreibung
Texte in einfacher Sprache liegen vor für die Beschreibung des Instituts und die Navigation der Webseite. Keine weiteren Texte in einfacher Sprache.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Wissenschaftliche Texte können nur zum Teil in leichte Sprache heruntergebrochen werden. In den meisten Fällen richten Sie sich an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorwissen. Die Verwendung einschlägiger Fachterminologie und Ausdrucksweisen ist in Teilbereichen des Internetangebotes den nutzenden Zielgruppen und teilweise ihrer wissenschaftlichen Vorbildung geschuldet. Zum Beispiel ist dies bei Projektbeschreibungen der Fall (Forschung/Aktuelle Projekte). Dennoch bemüht sich die Redaktion um klare Verständlichkeit bei der Formulierung der Texte.
2. Teilbereich: Grafiken mit Text
Auf einigen Seiten sind Grafiken mit Text zu finden.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die Grafiken / Illustrationen dienen zumeist der Darstellung wissenschaftlicher Prozesse, die größtenteils im Text beschrieben sind, sich aber generell an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorkenntnissen richten.
Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 23.9.2020 erstellt, am 20.1.2022 überarbeitet und am 2.11. 2023 erneut geprüft.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:
ZMT (Presse-und Öffentlichkeitsarbeit) und der Agentur Jansen Internet Lösungen.
Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.